Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung beim Regierungspräsidium.
Regionale Ergänzung: