Veterinärwesen und Verbraucherschutz


Aufmerksam für Mensch und Tier

Das Veterinäramt nimmt seine Aufgaben zum Wohle der Menschen und Tiere besonders ernst. Das beginnt bei der Überwachung von Lebensmittelbetrieben und Gaststätten bis zur Überprüfung landwirtschaftlicher und privater Tierhaltungen.

Wir beraten zu Gewerbeanträgen und Hygienekonzepten, aber genauso auch Tierhalter was Einreisebestimmungen für den Urlaub im Ausland mit Hund, Katze oder Pferd betrifft. Außerdem stellen wir Bescheinigungen, Genehmigungen und Zeugnisse im Handelsverkehr (Lebensmittel, Tierschutz und Tierseuchen) aus.

Im Zuge der Überwachungsaufgaben verfolgen wir Verstöße gegen die bestehenden Gesetze im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren und leiten Strafverfahren ein. Dabei bewegen wir uns im Rahmen nationaler Gesetze und zunehmend auch entsprechender Verordnungen der Europäischen Union.

Alle Mitarbeitenden des Veterinäramtes, sprich die Amtstierärztin und amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die Lebensmittelkontrolleure, die Tiergesundheitsaufseherin sowie die Verwaltungsmitarbeitenden bemühen sich –wo es angezeigt und möglich ist- immer im konstruktiven Dialog mit Tierhaltern, Wirtschaftsbeteiligten und den regionalen Vereinigungen von z.B. Landwirtschaft, Handwerk und Industrie praktikable Lösungen für die großen und kleinen Probleme beim Umgang mit Tieren, tierischen Erzeugnissen und Bedarfsgegenständen zu finden.

Unsere wesentlichen Aufgaben erstrecken sich auf die Fachgebiete:

  • Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelhygiene
  • Schlachttier- und Fleischhygiene
  • Tierschutz, Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
  • Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) ASP HTK 31.07.2024

weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) erhalten Sie hier https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest

Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV)

Regelungen zur Verbringung gelten aktuell ausschließlich für BTV-8 und sind hinterlegt unter Tierseuchenbekämpfung BTV

Die aktuelle Karte des Friedrich-Löffler-Instituts zeigt die betroffenen Städte und Gemeinden.

Download Tierhaltererklärung:

tierhaltererklaerung-btv-8-jungtiere-15.10.2025

tierhaltererklaerung-btv-8-ungeimpfte-tiere-15.10.2025

tierhaltererklaerung-btv-8-schlachttiere-15.10.2025

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine Übersicht über die in den jeweiligen Gebieten geltenden Verbringungsregelungen sind zusammengestellt auf der Internetseite des HMLU unter

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit 


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