Grundsicherung in Einrichtungen
Personen, die in einem Pflegeheim leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen und Einkommen sicherstellen können, können auch Leistungen der Grundsicherung erhalten. Dabei werden ein Regelsatz und ein Betrag für die Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt. Berechnungsgrundlage für den anzusetzenden Pauschalbetrag sind die durchschnittlichen Unterkunftskosten eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des jeweiligen Trägers.
Zuständig ist der örtliche Sozialhilfeträger, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ zum Zeitpunkt der - ersten - Aufnahme in eine Einrichtung hatte. Entscheidend ist also der letzte Wohnort vor dem Eintritt in die Einrichtung. War dieser im Hochtaunuskreis, sind wir zuständig. Dies gilt auch für Personen, die in einem Pflegeheim außerhalb des Hochtaunuskreises und außerhalb Hessens leben. Befindet sich das Pflegeheim im Hochtaunuskreis, der Wohnort lag aber vor Aufnahme außerhalb, muss der Antrag bei der zuständigen Stadt beziehungsweise dem zuständigen Kreis gestellt werden.
Darüber hinausgehende Hilfen werden bei Bedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege gewährt. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter dem Begriff »Heimpflege«.
Link zum Online-Antrag
Online-Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII
Dokumente
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Kontakt / Zuständigkeiten
- Herr Rinker
- Frau Knerr
- Herr Schade
- Frau Sovic: Buchstaben A, J
- Frau Przybyla: Buchstaben Ba-Bo
- Frau Pflug: Buchstaben Bp-Bz, Q, R
- Frau Dinske: Buchstaben C, U, V
- Herr Kopp: Buchstaben D, F
- Frau Tausch: Buchstaben E, G
- Frau Bubbico: Buchstabe H
- Frau Ashcraft: Buchstaben I, O, Sch
- Frau Pielka: Buchstaben Ka-Kh, Mp-Mz
- Frau Hoffmann: Buchstaben Ki-Kz
- Frau Bahida: Buchstaben La-Lim, P
- Frau Landsetzer-Bäuml: Buchstaben Lin-Lz, Tf-Tz
- Herr Schneider: Buchstaben Ma-Mo
- Frau Niebuhr: Buchstaben N, Ta-Te
- Frau Nax : Buchstaben Ö, W
- Frau Born: Buchstaben Sa-Si
- Frau Klöksin: Buchstaben Sj-Sz, X-Z