Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder eAT oder gültiger Personalausweis
- Originalführerschein, sofern noch vorhanden
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden war und Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde.
Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:
- Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte mit Übersetzung der ausländischen Anzeige)
Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:
- Vorlage (sofern noch Reste vorhanden) des unbrauchbaren Führerscheins oder einer Eidesstattlichen Versicherung über die Unbrauchbarkeit (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)
Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:
- Vorlage einer Bescheinigung, aus der die Änderung der Daten hervorgeht (z. B. Heiratsurkunde, augenärztliche Bescheinigung über den Wegfall einer Sehhilfe usw.), Berufskraftfahrer entnehmen die Unterlagen bitte der Rubrik „Berufskraftfahrer-Qualifikation“
Gebühren: 25,30 - 32,60 €
Informationen:
Den Antrag auf Aussstellung eines Ersatzführerscheins können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahmen:
Neu-Anspach: hier können keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins gestellt werden
Glashütten: hier werden nur Anträge wegen Diebstahl und Verlust entgegen genommen. Alle anderen Ersatzanträge nimmt das BIS (BürgerInfoService) beim Hochtaunuskreis an.
Bad Homburg und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises