Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung bzw. Übersetzung des nationalen Führerscheins. Für Reisen oder Aufenthalte außerhalb Europas wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein Pflicht ist, kann über die jeweilige Botschaft erfragt werden.
Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheins benötigen Sie:
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ihren nationalen Führerschein
- Einen gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder eAT oder einen gültigen Personalausweis
Gebühren: 14,30 €
Informationen:
Nach § 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 FeV darf der Internationale Führerschein nur an Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden.
Es ist also bei der Beantragung eines Internationalen Führerscheins ggf. vorher bzw. gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein zu beantragen.
Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d FeV ist 3 Jahre gültig.
Achtung!
Für bestimmte Länder (Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka und Syrien) ist die Ausstellung eines besonderen Internationalen Führerscheins nach Anlage 8c FeV erforderlich. Dieser ist nur ein Jahr gültig. Für länderübergreifende Reisen ist ggf. die Ausstellung von beiden Internationalen Führerscheinen erforderlich (zwei Anträge).
Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahmen:
Bad Homburg, Glashütten, und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises