
Schornsteinfegerwesen
Die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger werden durch das Regierungspräsdium Darmstadt für Ihre Bezirke bestellt. Die Kreisverwaltung ist Fachaufsichtsbehörde für die im Hochtaunuskreis tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Wir erlassen Zweitbescheide, Widerspruchsbescheide, Duldungsbescheide und Bußgeldbescheide im Schornsteinfegerwesen.
So Sie persönlich mit uns sprechen wollen, finden Sie uns im Haus 2, 3. OG, Zimmer 301 und 302.
Nähere Informationen erhalten Sie zu den folgenden Themen, wenn Sie auf den Begriff klicken.
Formblatt - Nachweis der Schornsteinfegerarbeiten
Schornsteinfeger und Bezirke
Suchen Sie Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Schornsteinfegerregister des Bundesamtes
Telefonnummern der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ab 01.01.2019
Örtliche Aufteilung der Bezirke im Hochtaunuskreis
Informationen nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung
Rechtsgrundlagen
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz
KÜO (Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen)
1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)