Makler
Für die gewerbliche Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauherr, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c und für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO).
Die beiden Erlaubnisse werden einer natürlichen Person oder einer juristischen Person erteilt. Hierzu zählen einerseits unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Kommanditgesellschaft und andererseits haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften wie eine GmbH oder AG.
Mit Beginn des Jahres 2018 unterliegen Immobilienmakler und Immobilienverwalter der Weiterbildungspflicht. Die Verpflichtung der Weiterbildung kann nach Auffassung des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen nur durch das Erlöschen der Erlaubnis wegfallen. Hierzu ist die klare Willensbekundung des Erlaubnisinhabers gegenüber der zuständigen Behörde notwendig. Dies kann durch eine Verzichtserklärung oder durch Rückgabe der Erlaubnis erfolgen. Die Abmeldung des Gewerbes bei der Kommune reicht hierfür leider nicht aus.
Alle Informationen finden Sie unten im Downloadbereich.
Downloads
Anträge nach § 34c GewO
Muster Versicherungsbestätigung Antragsteller
Muster Versicherungsbestätigung Personengesellschaften
Muster Versicherungsbestätigung Gruppenvertrag
34c Erlaubnis(teil)verzicht juristische Person
34c Erlaubnis(teil)verzicht natürliche Person
Anzeige Änderung der Geschäftsführung
Anträge nach § 34i GewO
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung - Immobiliardarlehensvermittler
Verordnung über Immobilardarlehensvermittlung
Gesetz über den Versicherungsvertrag