Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Sozialpädagogische Fachdienst bietet Beratung und Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII).

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst die Themen allgemeine Fragen der Erziehung und Entwicklung (§ 16 SGB VIII), familiäre Konflikt- und Krisenbewältigung, Vermittlung zu spezifischen Beratungs- und Hilfsangeboten sowie Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Ziel ist es dabei, Familien und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken sowie soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen abzubauen und diese in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Hierbei kooperiert der Sozialpädagogische Fachdienst mit Schulen, Kindergärten, Horten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie auch mit anderen Diensten des Landratsamtes.

Neben den Personensorgeberechtigten, können sich auch Kinder und Jugendliche direkt und wenn notwendig ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten an den Sozialpädagogischen Fachdienst wenden. Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Themen und Entscheidungen zu beteiligen und ihrem Alter entsprechend verständlich und nachvollziehbar zu beraten (§ 8 SGB VIII).


Beratung und Unterstützung

Neben seinem Beratungsangebot ist der Sozialpädagogische Fachdienst auch für die Einleitung und Hilfeplanung von Hilfen zur Erziehung (§§ 27 fortfolgende Sozialgesetzbuch VIII), Hilfen für junge Volljährige (§  41 Sozialgesetzbuch VIII) sowie Angebote der Jugendsozialarbeit (§  13  Sozialgesetzbuch VIII) zuständig und arbeitet hierbei mit freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Diese Unterstützungsleistungen finden in ambulanter Form in den Familien statt, umfassen jedoch auch teil- und vollstationäre Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für Eingliederungshilfen nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Eingliederungshilfe.


Darüber hinaus berät und unterstützt der Sozialpädagogische Fachdienst bei Trennung und Scheidung (§  17 Sozialgesetzbuch VIII) sowie bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (zum Beispiel in Form begleiteter Umgänge nach §  18 Sozialgesetzbuch VIII).

Weiterhin berät der Sozialpädagogische Fachdienst zu Angeboten für Mütter und Väter mit Kindern unter 6 Jahren (§ 19 Sozialgesetzbuch VIII) sowie zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 Sozialgesetzbuch VIII.

Ziel ist es dabei, Familien und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken sowie soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen abzubauen und diese in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Hierbei kooperiert der Sozialpädagogische Fachdienst mit Schulen, Kindergärten, Horten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie auch mit anderen Diensten des Landratsamtes.

Einwohner des Hochtaunuskreises können sich bei Fragen der Erziehung und kindlichen Entwicklung sowie bei Konflikten betreffend die Ausübung der elterlichen Sorge sowie bei Trennung und Scheidung neben dem Sozialpädagogischen Fachdienst auch an die Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in Bad Homburg, Usingen und Königstein wenden.

Kontaktdaten und Zuständigkeiten


Team Usinger Land
ZuständigkeitTelefon 06172 999-
Teamleitung 5010
Usingen Stadt 5011
Schmitten 5012
Wehrheim, Friedrichsdorf (Ortsteil Köppern) 5013
Glashütten und unbegleitete minderjährige Ausländer 5014
Grävenwiesbach 5015
Weilrod 5016
Usingen alle Ortsteile 5017
Neu-Anspach 5018
Team Vordertaunus
ZuständigkeitTelefon 06172 999-
Teamleitung 5030
Oberursel (Ost), Ortsteil Stierstadt 5031
Königstein 5032
Oberursel (West) 5033
Steinbach (Nord), Ortsteil Weißkirchen 5034
Friedrichsdorf Kernstadt, Ortsteile Burgholzhausen und Seulberg 5035
Oberursel Ortsteile Bommersheim und Oberstedten 5036
Steinbach (Süd) 5037
Kronberg 5038
Unbegleitete minderjährige Ausländer 5039

Wenn Sie in der Stadt Bad Homburg vor der Höhe leben, ist das Stadtjugendamt für Sie zuständig.

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gesund und geborgen aufzuwachsen sowie von ihren Eltern und Familien vor Gefahren für ihr Wohl geschützt zu werden.
Der Sozialpädagogische Fachdienst wird hier im Auftrag des staatlichen Wächteramtes tätig und hat, im Rahmen dieses Schutzauftrages, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen (§8a Sozialgesetzbuch VIII), wenn Eltern das Kindeswohl eigenständig nicht sicherstellen können. Dabei unterstützt der Fachdienst aktiv in Krisensituationen und bei der gemeinsamen Lösungsfindung.
Weiterhin berät der Sozialpädagogische Fachdienst Familien, Bürger und Organisationen zu Fragen des Kindeswohls, nimmt Meldungen und Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen entgegen und geht diesen nach. Dabei kooperieren die Mitarbeiter mit Polizeidienststellen, Amtsgerichten sowie allen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Vorgehen und Kontaktdaten für Beratung und Meldungen zum Thema Kindeswohlgefährdung

Alle Kinder, Jugendliche und Privatpersonen, können sich stets an den Bereitschaftsdienst wenden.

• Fachkräfte von Trägern und Einrichtungen, die regelhaft mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, können sich unter Einhaltung der Regelungen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz  ebenfalls an den Bereitschaftsdienst wenden. Hierbei ist insbesondere die Regelung nach § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutzvon Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung zu beachten.

• Für Fachkräfte und Mitarbeiter von Institutionen (z.B. Hebammen, Lehrkräfte, Erzieher, Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen, Ärzten und Krankenschwestern) bietet der Hochtaunuskreis Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen in Form einer spezialisierten Beratung durch Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a und § 8b Sozialgesetzbuch VIII an. Das Beratungsangebot ist bewusst außerhalb des Sozialpädagogischen Fachdienstes angesiedelt und bietet die Möglichkeit, eine Einschätzung und weitere Handlungsempfehlungen durch eine anonymisierte Fallberatung zu erhalten.
• In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung und unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben von Kindern und Jugendlichen, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Notruf: 110).
• Außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes wenden Sie sich an die örtlichen Polizeidienststellen. Ihre Information/Ihr Anliegen wird von dort umgehend an den Sozialpädagogischen Fachdienst weitergeleitet.

Polizeidienststellen im Hochtaunuskreis:
Bad Homburg Tel. 06172 1200
Oberursel Tel. 06171 62400
Usingen Tel. 06081 92080
Königstein Tel. 06174 92660


Weiterführende Informationen:

Eingliederungshilfen nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII

Erziehungsberatungsstellen im Hochtaunuskreis

Netzwerk Frühe Hilfen

Jugendberufshilfe

Jugendhilfe in Strafsachen

Pflegekinder- und Adoptionsdienst

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben