Allgemeines Ordnungsrecht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für die Ausübung der Fachaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und unberechtigten Handwerksausübung sowie die Ahndung verschiedener Verstöße im Bereich Gewerbe, Handwerk und Jugendschutz.