Kreishaushalt 2026 genehmigt, aber es gibt noch Hausaufgaben
Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat den vom Kreistag im Dezember 2025 beschlossenen Haushalt für das Jahr 2026 genehmigt, allerdings verbunden mit Auflagen und Arbeitsaufträgen, die die Kreisverwaltung bereits abarbeitet. Details dazu stellte Landrat Ulrich Krebs am Montagvormittag vor. Unter anderem muss das Haushaltssicherungskonzept konkretisiert werden. Außerdem sollen die Kreisfinanzen grundlegend und nachhaltig konsolidiert werden. Damit soll die Unterdeckung von rund 18,13 Millionen im aktuellen Haushaltsjahr reduziert werden. Auch das Investitionsprogramm kommt auf den Prüfstand.
Der Kreisausschuss hat dem groben Fahrplan bei seiner jüngsten Sitzung vergangene Woche bereits seinen Segen gegeben. Vorgesehen ist ein ganzes Maßnahmenbündel, dessen Kern einerseits die Beibehaltung der bereits verfügten Sperren beinhaltet und andererseits eine umfassende Bestandsanalyse vorsieht.
Konkret ist geplant, im laufenden Haushaltsjahr rund 13 Millionen Euro einzusparen. Dazu müssen unter anderem Personalaufwendungen und Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen um ein Prozent gesenkt werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden um vier Prozent gesperrt und alle übrigen Aufwendungen um zwei Prozent. Die freiwilligen Leistungen werden pauschal um 25 Prozent gekürzt, soweit dem keine vertraglichen Verpflichtungen oder eine zweckgebundene Refinanzierung entgegenstehen. Diese Maßnahmen wurden durch das Land bereits bei der Haushaltsplanung ermöglicht, wurden bereits vergangenes Jahr praktiziert und gleich zu Beginn des neuen Haushaltsjahres erneut festgeschrieben.
Bei den mittelfristigen Sparbemühungen stehen auch die Infrastruktur sowie die personelle Ausstattung der Verwaltung im Fokus. Das Haushaltssicherungskonzept sieht eine Stellenbesetzungssperre vor. Vor der Wiederbesetzung offener Stellen, die grundsätzlich erst sechs Monate nach Beginn der Vakanz vorgesehen ist, ist deren Notwendigkeit mittels eines Kriterienkatalogs zu prüfen. (Außen-)Standorte der Verwaltung und Immobilien im Eigentum des Kreises sollen ebenfalls darauf überprüft werden, ob sich die finanzielle Situation durch Optimierung, beziehungsweise Veräußerung verbessern lässt.
Das mittelfristig ausgelegte Investitionsprogramm wird neu bewertet. Die bislang im Haushalt veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 129 Millionen Euro sind für den Landkreis aufgrund der unverändert schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu stemmen. Dennoch hat das RP verfügt, dass 40 Millionen Euro ohne gesonderte Genehmigung in Anspruch genommen werden dürfen.
Das bedeutet unter anderem, dass das Schulbauprogramm zwar weiterverfolgt werden kann, aber gestreckt werden muss. Details dazu werden noch erarbeitet. „Die gute Nachricht ist, dass an der dringend erforderlichen Grundsanierung der Gesamtschule am Gluckenstein in Bad Homburg festgehalten wird. Andere Vorhaben müssen wir genau prüfen und priorisieren“, so Krebs. So wird auch weiter in die Instandhaltung investiert. „Es hat keinen Sinn, jetzt alles ruhen zu lassen, um dadurch einen Investitionsstau zu produzieren, der uns am Ende teurer kommt“, unterstrich Krebs. Dies gilt nicht nur für den Bereich Schule.
Unmissverständlich stellte Krebs auch klar, dass der Kreis seinen gesetzlichen Pflichtaufgaben vollumfänglich nachkommen werde. Aber: „Bei den freiwilligen Leistungen müssen und werden wir sparen“, kündigte Krebs an. Allerdings soll dies mit Augenmaß geschehen. So werde jeder Fachbereich der Kreisverwaltung seinen Beitrag leisten müssen und man werde nicht alle liebgewonnen Veranstaltungen und Angebote im bisherigen Umfang fortführen oder unterstützen können. Bereits beschlossen ist, dass Saalburgpreis und Jahresempfang künftig im jährlichen Wechsel stattfinden. „Ich möchte aber ganz klar sagen, dass freiwillige Leistungen grundsätzlich erhalten bleiben“, so Krebs.
Der Kreis kämpft, wie die überwiegende Zahl der Gebietskörperschaften in Deutschland, mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sieben Jahre ohne echtes Wirtschaftswachstum in Deutschland, Preissteigerungen etwa im Bausektor, Steigerungen der Personalkosten und die Übertragung immer neuer Aufgaben durch Bund und Land haben den Hochtaunuskreis an den Rand der Leistungsfähigkeit gebracht. Die Zusage des Bundes, Länder und Kommunen bis 2029 jährlich mit insgesamt etwa einer Milliarde Euro zu unterstützen, und die mit Wirkung zum Oktober beschlossene „Veranlassungskonnexität" seien zwar Schritte in die richtige Richtung, aber längst nicht ausreichend. „Hier muss dringend mehr passieren“, mahnte Krebs. „Letzteres etwa gilt nur für neue Aufgaben, die vom Bund an die Kommunen übertragen werden und künftig zu 80 Prozent von den ‚Auftraggebern‘ finanziert werden müssen – zumindest, wenn die Gesamtkosten eine bestimmte Schwelle überschreiten. Die bisher auf uns abgeladenen Zuständigkeiten, etwa im Sozialbereich, bleiben davon unberücksichtigt.“
Ein weiterer Grund für die dramatisch verschlechterte Haushaltslage sind die neuen Zahlen des Landeswohlfahrtsverbands (LWV), der wesentlich mehr Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Allein vom Jahr 2025 auf 2026 stiegen die Zuwendungen des Kreises an den LWV deutlich – um rund 500.000 Euro pro Monat, also um rund 6 Millionen Euro im Jahr.
Angesichts der vielfältigen Pflichtaufgaben wird es auch nach Einschätzung des RP nicht reichen, nur die Ausgaben zu reduzieren. Auch die Einnahmenseite muss neu bewertet werden. Anders als Bund, Land und Kommunen haben Landkreise keine relevanten eigenen Einnahmen, sondern finanzieren sich aus Zuweisungen und Umlagen. Krebs: „Wir müssen uns mit unseren Kommunen zusammensetzen und offen über mögliche Lösungen sprechen.“ In der Vergangenheit hat der Kreis zudem oft die Funktion einer Koordinierungsstelle für Aufgaben übernommen, die vorrangig in die Zuständigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden fallen. Hier muss geklärt werden, wie das künftig geregelt werden soll.
„Wir haben Hausaufgaben bekommen, die es zu erledigen gilt, Punkt. Das wird ohne Frage einen Kraftakt erfordern“, fasste Krebs zusammen. Dass der Kreis dennoch handlungsfähig bleibt, zeigt unter anderem die Erlaubnis des RP, bei Bedarf Liquiditätskredite in der gewünschten Höhe von bis zu 50 Millionen Euro aufnehmen zu dürfen.