Wohngeld

Miet- und Lastenzuschuss / Mietzuschuss für Heimbewohner 

Guter Wohnraum ist teuer - für manche Bürgerinnen und Bürger leider zu teuer. Aus diesem Grund gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert.

Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum wird es Lastenzuschuss genannt.

Die Zuständigkeit liegt, mit Ausnahme der Stadt Bad Homburg vor der Höhe, beim Landkreis.

Miet- und Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Hauseigentümern und Eigentumswohnungen (Lastenzuschuss).

Auf das Wohngeld haben die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.

Ob Wohngeld und in welcher Höhe es in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Punkten ab:

  •  Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
  •  Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
  •  Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.

Sollte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung, Bürgergeld/Sozialgeld etc. bezogen werden, bei der Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind, ist der Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Anträge und Formulare

Mietzuschuss Erstantrag (Onlineantrag)

Mietzuschuss Weiterleistungsantrag (Onlineantrag)

Mietzuschuss Erhöhungsantrag (Onlineantrag)

Lastenzuschuss Erstantrag (Onlineantrag)

Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag (Onlineantrag)

Lastenzuschuss Erhöhungsantrag (Onlineantrag)

Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

Checkliste Wohngeld Mietzuschuss

Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)

Checkliste Wohngeld Lastenzuschuss

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag

Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO

Mietzuschuss für Heimbewohner

Der Mietzuschuss für Heimbewohner richtet sich nach der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftskosten.

Der Mietzuschuss hilft Heimbewohnern, die Unterkunftskosten zu mindern.

Der Antrag auf Mietzuschuss für Heimbewohner kann direkt vom Heimträger gestellt werden.

Formular

Wohngeldantrag (Heimbewohner)

Checkliste Wohngeld Heimbewohner

Links

Wohngeldgesetz

Wohngeldinformationen der Bundesregierung

Stadt Bad Homburg vor der Höhe Wohngeldbehörde

Kontakt

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