Rote Kennzeichen für Händler/Oldtimer

ACHTUNG HINWEIS:

Terminbuchungen über das Onlineportal sind bei Anliegen bezüglich roter Dauerkennzeichen nicht möglich.

Um eine bestmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens zu erzielen und Ihnen unnötige Wartezeit zu ersparen bitten wir Sie höflich, vor einer persönlichen Vorsprache, telefonisch (06172 999 4310 oder per E-Mail ( kfz.zulassung@hochtaunuskreis.de ) Kontakt aufzunehmen. 

Rote Kennzeichen für Händler (06)

Folgende Unterlagen sind vorab vorzulegen (können zugesandt werden):

  • Formloser Antrag
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) von der Versicherung für Rote Kennzeichen
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre) falls vorhanden Handelsregisterauszug
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers (und weiterer Gesellschafter sofern vorhanden)
  • weitere Gesellschafter müssen Vollmachten erteilen
  • Nachweis über einen Stellplatz 

Ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O für Behörden) muss durch den Antragsteller (und bei Gesellschaften zusätzlich für jeden Gesellschafter) beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.

Die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller wird von der Zulassungsbehörde durch Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft.

Weitere vorzulegende Unterlagen (bei Zuteilung des Kennzeichensatzes bestehend aus maximal 2 Schildern):

  • Original Personalausweis der Antragsteller
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung entweder mit Bankkarte (auch als Kopie) ,Bankbestätigung
    oder (geschwärzter) Kontoauszug und falls Kontoinhaber nicht Halter ist das Ausweisdokument (auch als Kopie) des Kontoinhabers
     

Kosten:

Erstmalige Zuteilung: 147,60 €

Verlängerung: 190,90 €


Rote Dauerkennzeichen (07) für Oldtimer

Die Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen erfolgt nur für Oldtimer i. S. v. § 2 Nr. 22 FZV. Als Oldtimer gelten demnach Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer ist ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers (aaSoP) oder Prüfingenieurs (PI) erforderlich.

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) Fahrzeugpapiere im Original
  •  ggf. Eigentumsnachweis (Originalrechnung, Kaufvertrag oder vergleichbare Unterlage über den Fahrzeugerwerb)
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde „Behördenführungszeugnis" (nicht älter als 6 Monate); bitte unter Angabe des Aktenzeichens 40.30.10 Rote Dauerkennzeichen bei der zuständigen Stadt/Gemeinde beantragen-          Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister; bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen (weitere Informationen unter www.kba.de
  • Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung (es ist der amtliche Vordruck zu verwenden - siehe auch Bundesfinanzverwaltung, dort auch weitere Infos)  entweder mit Bankkarte (auch als Kopie), Bankbestätigung oder (geschwärzter) Kontoauszug und falls der Kontoinhaber nicht Halter ist das Ausweisdokument (auch als Kopie) des Kontoinhabers
  • ggf. Vollmacht
  • Stellplatznachweis

Gebühr Zuteilung: 230,50€


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