Baugenehmigungen und Bescheide

Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Erteilung von Genehmigungen und Bescheiden in Bezug auf die Hessische Bauordnung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Für Genehmigungen und Bescheide ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Dieser richtet sich nach dem Bauvorlagenerlass des Landes Hessen. Der Bauvorlagenerlass enthält auch die zwingend zu verwendenden Formulare.

Bauvorlagenerlass und Formulare

Unter dem vorgenannten Link des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen finden Sie sämtliche Formulare als elektronisch ausfüllbare pdf-Dateien.

Im Regelfall ist für die Antragsstellung eine Bauvorlageberechtigung erforderlich, das heißt, ein Antrag ist zum Beispiel durch einen Architekten zu stellen.

Zuständigkeit

Den zuständigen Ansprechpartner (technische Sachbearbeitung) für Ihre Kommune entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner

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