Baulastenauskünfte

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises wird das Baulastenverzeichnis für das Kreisgebiet mit Ausnahmen der Städte Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel geführt.

Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, z.B. Grundstückseigentümer oder Käufer (Nachweis erforderlich), erhält Auskunft über die im Baulastenverzeichnis eingetragen Baulasten zu oder auf dem Grundstück. Aus Gründen des Datenschutzes ist es notwendig, dass der Antragsteller das berechtigte Interesse nachweist.

Erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus der Liegenschaftskarte - aktueller Stand
    • Vollmacht des Eigentümers / Eigentumsnachweis bzw. Nachweis des berechtigten Interesses

Sollten Sie die Unterlagen digital einreichen wollen, verwenden Sie bitte zur schnelleren Bearbeitung pdf-Dateien.

Zuständigkeit

Den zuständigen Ansprechpartner für Ihre Kommune entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner

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