Gebühren

Die Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises erhebt für ihre Tätigkeiten Gebühren nach dem allgemeinen Verwaltungskostenrecht sowie nach der Satzung des Hochtaunuskreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung).

Die aktuelle Fassung der Bauaufsichtsgebührensatzung vom 19. November 2019, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, finden Sie hier:

Bauaufsichtsgebührensatzung Hochtaunuskreis


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