Ordnungswidrigkeiten

Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder nach § 86 HBO verhängen. Verstöße gegen Vorschriften der HBO können mit Ordnungswidrigkeiten bis zu 500.000,00 EUR im Einzelfall geahndet werden. Diese Bußgelder erfolgen neben bzw. zusätzlich zu etwaigen weiteren ordnungsrechtlichen Anordnungen (z.B. Baueinstellung, Beseitigungs- bzw. Rückbauverfügungen, Nutzungsuntersagung). Als Nebenfolge können auch Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, eingezogen werden.

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