Öffentliche Förderung
Der Hochtaunuskreis erbringt für die Einwohner des Kreises nach Maßgabe der §§ 23 ff. SGB VIII Leistungen der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen.
Eine öffentliche Förderung einer Betreuung in Kindertagespflege ist grundsätzlich für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren möglich. Abhängig vom Alter des Kindes ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Mit einer Satzung werden die Teilnahme an der Tagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für diese Leistungen geregelt.
Die öffentliche Förderung einer durch den Hochtaunuskreis nach § 43 SGB VIII anerkannten Tagespflegeperson umfasst:
- Sach- und Förderungsleistung in Höhe der aktuell gültigen Satzung (PDF-Dokument)
- Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
- Hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung sowie zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung
- Fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierungsangebote
PDF: Aktuelle Satzung