Anmeldung für Prostituierte
Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.
Wenn Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend in Friedrichsdorf ausüben wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gewerbeamt der Stadt Friedrichsdorf. Alle anderen Anmeldungen werden durch unsere Behörde vorgenommen.
In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubieten und auszuüben.
Wenn Sie arbeiten, müssen Sie immer die Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich tragen. Wenn Sie ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.
Besonderheiten
Sie können sich zusätzlich eine Alias-Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält statt des richtigen einen ausgedachten Namen.
Voraussetzungen
Gesundheitliche Beratung
Vor der Anmeldung müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet beim Gesundheitsamt statt.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter: Telefon: 06172/999-5812 oder gesundheitsamt@hochtaunuskreis.de
Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen. Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als drei Monate sein.
Nichtdeutsche Staatsangehörige
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt hier die Ausländerbehörde.
Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Gerne dürfen Sie einen Dolmetscher organisieren und zum Gespräch mitbringen.
Benötigte Unterlagen
- Zwei aktuelle Passbilder ohne Rand (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument (gegebenenfalls Arbeitserlaubnis für Deutschland)
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz.
Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Antrag für eine Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Alias-Bescheinigung nur bearbeiten können, wenn Sie bei Ihrem Termin alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin unter der Telefonnummer: 06172/999-4825 oder unter 06172/999-4828. Gerne können Sie auch eine E-Mail senden an: prostituiertenschutz@hochtaunuskreis.de
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
In der Regel 60 bis 90 Minuten. Sie bekommen sofort Ihre Anmeldebescheinigung.
Gebührenrahmen
32,00 EURO für das Informations- und Beratungsgespräch nach den §§ 7 und 8 Prostituiertenschutzgesetz
15,00 EURO für die Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls zuzüglich
15,00 EURO für eine Alias-Anmeldebescheinigung
Bei Ersatzausstellung (Verlust, Namensänderung) fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 EURO an.
Fragen & Antworten
Was muss ich tun, wenn ich meine Bescheinigung verloren habe?
Wenn Sie Ihre Anmeldebescheinigung oder Alias-Anmeldebescheinigung verloren haben, können Sie eine neue Bescheinigung bei uns beantragen. Die Gültigkeitsdauer ändert sich dadurch nicht.
Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Angaben geändert haben?
Wenn sich Ihre persönlichen Angaben (Name, Staatsangehörigkeit, Anschrift) ändern, müssen Sie uns dies innerhalb von 14 Tagen mitteilen, wenn wir die Anmeldebescheinigung ausgestellt haben.
Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr im Hochtaunuskreis arbeite?
- Wenn Sie beschließen, nicht mehr überwiegend im Hochtaunuskreis zu arbeiten, müssen Sie sich dort anmelden, wo Sie künftig überwiegend arbeiten werden.
- Die Prostitution ist in vielen Gemeinden individuell geregelt. Sie müssen sich über die jeweiligen örtlichen Vorschriften informieren.
Was muss ich tun, wenn ich mich entscheide nicht mehr in der Prostitution tätig zu sein?
- Wenn Sie sich vor Ablauf der Gültigkeit entscheiden, nicht mehr in Prostitution in Deutschland tätig zu sein, senden Sie uns bitte die Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls die Alias-Anmeldebescheinigung sowie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu und teilen Sie uns mit, wann Sie das letzte Mal in diesem Bereich gearbeitet haben. Wir bestätigen die Abmeldung schriftlich.
Downloads
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Links
PIA Hessen: Prostitution - Informationen - Anlaufstellen
FIM: Menschenrecht ist Frauenrecht
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
StuPoli - Betreuung ohne Krankenversicherung
SISTERS - Ausstieg aus der Prostitution