Anmeldung für Prostituierte

Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

Die Anmeldung muss dennoch persönlich bei der Behörde erfolgen, die für den Ort, an dem Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben wollen, zuständig ist.

Ausnahme: Wenn Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend in Friedrichsdorf ausüben wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gewerbeamt der Stadt Friedrichsdorf.


In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubieten und auszuüben.

Wenn Sie arbeiten, müssen Sie immer die Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich tragen. Wenn Sie ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Besonderheiten

Sie können sich zusätzlich eine Alias-Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält statt des richtigen einen ausgedachten Namen.

Voraussetzungen

Gesundheitliche Beratung

Vor der Anmeldung müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet beim Gesundheitsamt statt.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter: Telefon: 06172/999-5812 oder gesundheitsamt@hochtaunuskreis.de

Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen. Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als drei Monate sein.


Nichtdeutsche Staatsangehörige

Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt hier die Ausländerbehörde

Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Gerne dürfen Sie einen Dolmetscher organisieren und zum Gespräch mitbringen.

Benötigte Unterlagen

  • Zwei aktuelle Passbilder ohne Rand (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit) 
  • Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument (gegebenenfalls Arbeitserlaubnis für Deutschland)
  • Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz.
    Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Antrag für eine Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Alias-Bescheinigung nur bearbeiten können, wenn Sie bei Ihrem Termin alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin unter der Telefonnummer: 06172/999-4825 oder unter 06172/999-4828. Gerne können Sie auch eine E-Mail senden an: prostituiertenschutz@hochtaunuskreis.de

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

In der Regel 60 bis 90 Minuten. Sie bekommen sofort Ihre Anmeldebescheinigung.


Gebührenrahmen

32,00 EURO für das Informations- und Beratungsgespräch nach den §§ 7 und 8 Prostituiertenschutzgesetz

15,00 EURO für die Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls zuzüglich

15,00 EURO für eine Alias-Anmeldebescheinigung

Bei Ersatzausstellung (Verlust, Namensänderung) fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 EURO an.

Fragen & Antworten

Was muss ich tun, wenn ich meine Bescheinigung verloren habe?

Wenn Sie Ihre Anmeldebescheinigung oder Alias-Anmeldebescheinigung verloren haben, können Sie eine neue Bescheinigung bei uns beantragen. Die Gültigkeitsdauer ändert sich dadurch nicht.

Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Angaben geändert haben?

Wenn sich Ihre persönlichen Angaben (Name, Staatsangehörigkeit, Anschrift) ändern, müssen Sie uns dies innerhalb von 14 Tagen mitteilen, wenn wir die Anmeldebescheinigung ausgestellt haben.

Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr im Hochtaunuskreis arbeite?

  • Wenn Sie beschließen, nicht mehr überwiegend im Hochtaunuskreis zu arbeiten, müssen Sie sich dort anmelden, wo Sie künftig überwiegend arbeiten werden.
  • Die Prostitution ist in vielen Gemeinden individuell geregelt. Sie müssen sich über die jeweiligen örtlichen Vorschriften informieren.

Was muss ich tun, wenn ich mich entscheide nicht mehr in der Prostitution tätig zu sein?

  • Wenn Sie sich vor Ablauf der Gültigkeit entscheiden, nicht mehr in Prostitution in Deutschland tätig zu sein, senden Sie uns bitte die Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls die Alias-Anmeldebescheinigung sowie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu und teilen Sie uns mit, wann Sie das letzte Mal in diesem Bereich gearbeitet haben. Wir bestätigen die Abmeldung schriftlich.

Links

PIA Hessen: Prostitution - Informationen - Anlaufstellen

FIM: Menschenrecht ist Frauenrecht

Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen

StuPoli - Betreuung ohne Krankenversicherung

pro familia

SISTERS - Ausstieg aus der Prostitution







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