Rechtliche Zuständigkeit

Die konkrete Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Hochtaunuskreises ergibt sich aus § 4 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister und dem Benzinbleigesetz (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - ImSchZuV) vom 26. November 2014.

Diese Verordnung finden Sie hier Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung Hessen

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