Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wer zu seinem Führerschein eine weitere Klasse erwerben möchte, muss einen Erweiterungsantrag stellen.
Zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind wie bei einer Ersterteilung – je nach beantragter Klasse – verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.
Die folgende Übersicht nennt die Erweiterungs-/Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit den vollständigen Antragsunterlagen erforderlich.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:
- Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Gültiger Reisepass mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis inklusive Kopie des vorgelegten Dokuments
- Ein biometrisches Passfoto
- Bisheriger Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe"
Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen A, A2, A1,AM, B, BE, L und T
- aktuelle Sehtestbescheinigung
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E
- Leistungsgutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als ein Jahr, zu beantragen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
Gebühren: 43,90 - 44,70 €
Informationen:
Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (gegebenenfalls Stempel) anzugeben.
Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, hocharabisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.
Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort, dem Ort der Ausbildung, dem Schulort oder dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Ausnahmen müssen gesondert beantragt werden.
Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung entweder direkt vom Prüfer gegen Abgabe des bisherigen Führerscheins ausgehändigt oder später bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt.
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