Ausfuhr eines Fahrzeuges

Wenn ein Fahrzeug ins Ausland überführt werden soll, wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

Achtung ab sofort

Besteht kein Wohnort, kein Sitz, keine Niederlassung oder Dienststelle in der Bundesrepublik, so ist die Behörde des Wohnortes eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.

Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief 
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • Versicherungsbestätigungskarte für eine Internationale Zulassung
  • Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn die erste Untersuchung fällig war.
  • Das Ausfuhrkennzeichen ist maximal für die Dauer der Gültigkeit der Hauptuntersuchung zuzuteilen, längstens jedoch auf ein Jahr
  • Gültiger Personalausweis im Original oder gültiger Reisepass im Original mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültigen Personalausweisersatz; ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Auslandswohnsitz eine Empfangsvollmacht sowie von allen beteiligten Ausweisdokumente im Original
  • Innerhalb des Euro-Zahlungsraumes: SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung (es ist der amtliche Vordruck zu verwenden - siehe auch Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de, dort auch weitere Infos)entweder mit Bankkarte (auch als Kopie) ,Bankbestätigung
    oder (geschwärzter) Kontoauszug und falls Kontoinhaber nicht Halter ist das Ausweisdokument (auch als Kopie) des Kontoinhabers       
     oder Steuerbescheid mit Quittung über Bareinzahlung bei der Zollverwaltung, z.B. vom Zollamt Oberursel, Berliner Str. 85, 61440 Oberursel
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten  und vom Vollmachtgeber Ausweisdokumente im Original, aus der die Gültigkeit hervorgeht.
Das Fahrzeug muss bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Dokumente und Information
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