Asylantrag und Zuweisung in den Hochtaunuskreis
Ein Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Bis über den Antrag abschließend entschieden ist, wird der Antragsteller einer Gemeinde im Hochtaunuskreis zugewiesen. Während dieser Zeit wird auch die Aufenthaltsgestattung von der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises jeweils verlängert. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Gemeinde besteht nicht. Die Zuweisungshoheit liegt bei der Behörde.
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