Aufenthaltsgestattung

Der persönliche Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde gestellt. Zu diesem Zeitpunkt des Asylverfahrens wird dem Antragsteller eine Aufenthaltsgestattung durch die Ausländerbehörde ausgestellt. Diese berechtigt den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bis zur Entscheidung über den Asylantrag in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Die Aufenthaltsgestattung erlischt mit Beendigung des Asylverfahrens.

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