Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und kann nach 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Zu den Erteilungsvoraussetzungen siehe auch „Niederlassungserlaubnis“ unter Soziales & Integration/Ausländerbehörde/Niederlassungserlaubnis beantragen

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