Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und kann nach 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Zu den Erteilungsvoraussetzungen siehe auch „Niederlassungserlaubnis“ unter Soziales & Integration/Ausländerbehörde/Niederlassungserlaubnis beantragen