Unterbringung

Grundsätzlich werden Asylberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

Nach der Anerkennung als Asylberechtigte sollen die Flüchtlinge nur noch kurzzeitig in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen und sind verpflichtet, sich privaten Wohnraum zu suchen. Hierfür sollten sie sich unter anderem bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung als wohnungssuchend melden.

Sind anerkannte Flüchtlinge weiterhin hilfebedürftig, können sie ab dem Zeitpunkt der Anerkennung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch vom Kommunalen Jobcenter erhalten.

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