Public Viewing

Public Viewing während der Fußball-WM: nachts nur mit Genehmigung

Die Bundesregierung erlaubt anlässlich der Fußball-WM der Männer 2026 in Deutschland die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien (Public-Viewing). Da 34 der insgesamt 104 Spiele erst ab 21:00 Uhr beginnen, können die allgemein geltenden Lärmschutzregelungen an vielen Orten nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund dürfen die Spiele nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 80 €) übertragen werden.

Der für die Public-Viewing Veranstaltung verantwortliche Gewerbetreibende (Gastwirt bzw. Veranstalter) hat dementsprechend unter Angabe der genauen örtlichen Lage (Grundriss-plan) diese Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Anträge für die Städte Bad Homburg und Oberursel sind bei den dortigen zuständigen Ordnungsämtern zu stellen.


Den Antragsvordruck finden Sie hier:


Zu beachten ist, dass in jedem Einzelfall der Anwohnerschutz zu berücksichtigen ist und somit die Prüfung der Anträge eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollten diese rechtzeitig vor Beginn der Fußball-WM gestellt werden.

 
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Ausnahmegenehmigungen nur für die Dauer der Live-Übertragungen der Spiele gelten und nicht für Aufzeichnungen, Vorberichte, Interviews vor Spielbeginn bzw. nach Spielende etc… Geräuschverursachende Fanartikel wie bspw. Gasfanfaren, Trommeln oder Vuvuzelas sind zudem nicht erlaubt.


Eine ggf. notwendige Sondernutzungserlaubnis bzw. Baugenehmigung für die Freifläche wird durch diese Erlaubnis nicht ersetzt.


Ihren Antrag richten Sie bitte zeitnah, schriftlich oder per Fax, an die untenstehende Anschrift der Unteren Immissionsschutzbehörde

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